Die Bezeichnung „Durchsetzungsinitiative“ will uns sagen, dass etwas längst Beschlossenem zum Durchbruch verholfen werden soll. Die Durchsetzungsinitiative und der entsprechende Delikte Katalog gehen allerdings weit über das hinaus, was 2010 eine knappe Mehrheit mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte. Personen ohne Schweizer Pass sollen selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausgeschafft werden – auch dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte und die Menschenrechtskonvention. Zudem setzt sich der Initiativtext selber an die Stelle des Gesetzgebers und nimmt den Gerichten jeglichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum.

Unser Parlament formulierte ein Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative das  deutlich über den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates hinausgeht. Es beinhaltet eine zurückhaltend zu handhabende Härtefallklausel, welche es erlaubt, grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze wie die Einzelfallprüfung zu bewahren. Diese Umsetzung ist fertig beraten und kann nach Ablehnung der Durchsetzungsinitiative in Kraft treten. Die seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärfte Ausschaffungspraxis wird mit dem Inkrafttreten der Umsetzungsgesetzgebung noch strenger. Dabei wird der Rechtsstaat nicht ausgehebelt. Mit einem Nein zur unnötigen Durchsetzungsinitiative tritt die bessere Lösung des Parlamentes in Kraft. 

13. Feb 2016