Der Parteitag ist das oberste Organ der Partei und tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Er ist u.a. zuständig für die Abnahme der Parteiberichte, die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, die Wahl des Partei- bzw. der Parteipräsidentin und die Festlegung der politischen Positionen. Die Parteitagsbeschlüsse sind auch für die Bezirksparteien und die Sektionen verbindlich.