Vernehmlassung Teilrevision des Migrationsgesetzes
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Einladung zur Vernehmlassung betreffend Teilrevision des Migrationsgesetzes.
Grundsätzliches
Als Sozialdemokratische Partei (SP) des Kantons Schwyz lehnen wir die Einführung von Bezahlkarten bekannterweise entschieden ab. Aus folgenden Gründen sind wir dagegen:
- Menschen im Asylverfahren und Menschen mit abgelehntem Asylentscheid werden in der Schweiz bereits heute nur mit minimalen Geldbeträgen unterstützt, die ihnen das Überleben in der Schweiz sichern. Nach der Deckung der lebensnotwendigen Kosten bleibt ihnen kaum etwas übrig. Eine Gefahr, dass Gelder in massgeblichem Umfang für anderes verwendet werden, besteht folglich nicht.
- Bezahlkarten, die nur in bestimmten Geschäften eingesetzt werden können, schränken die heute schon sehr bescheidene finanzielle Autonomie der betroffenen Personen weiter ein. Sie wirken entwürdigend und stigmatisierend. Es gibt keine Veranlassung, diesen Menschen grundlos den Alltag zu erschweren.
- Bezahlkarten benachteiligen Kleinläden ohne elektronische Zahlungsmöglichkeiten. Besonders im ländlichen Raum, wo Hofläden günstig Lebensmittel anbieten, erfolgt daraus ein doppelter Nachteil: Den Betroffenen werden diese günstigen Einkaufsmöglichkeiten verwehrt und den Kleinläden die Einnahmen aus diesen Verkäufen.
- Schliesslich kreiert die Schaffung, Einführung und der kontinuierliche Einsatz von Bezahlkarten massgebliche finanzielle und auch personelle Aufwände, die in keinem Verhältnis stehen zu den minimalen Beträgen, die die Betroffenen möglicherweise für anderes als ihren eigenen Lebensunterhalt einsetzen.
Anträge
Zur konkreten Vorlage nehmen wir wie folgt Stellung:
Zum basierend auf der Motion M 5/24 geschaffenen § 19a bitten wir um Augenmass und Weitsicht und beantragen, dass die Bezahlkarte auf Personen mit Status N sowie solchen mit negativem Entscheid beschränkt wird. Dies macht besonders aus Sicht der Integration Sinn, da die Bezahlkarte für vorläufig aufgenommene Personen den Anreiz erhöhen würde, sich anstelle einer soliden Ausbildung auf unsichere und teilweise prekäre Arbeit mit kurzfristigem finanziellem Erfolg einzulassen. Dies wiederum würde das längerfristige Risiko von Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von der Sozialhilfe erhöhen.
Ein Einsatz von Bezahlkarten für diese Gruppe entspricht auch nicht den Zielen des kantonalen Integrationsprogrammes (KIP). Besonders bei jüngeren Personen ist es das Ziel, ihnen die Absolvierung einer EBA- oder EFZ-Lehre zu ermöglichen. Jegliche Einschränkung der Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln läuft diesem Ziel zuwider. Entsprechend ist dieser Fehlanreiz zu vermeiden.
Auch aus Sicht der Menschenrechte wäre die geplante Unterscheidung innerhalb des Status F zwischen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen problematisch. Während Flüchtlinge von der Betroffenheit durch die Bezahlkarte korrekterweise ausgenommen wären, würde sie gemäss Vorlage für vorläufig Aufgenommene zum Einsatz kommen. Dies, weil die Schweiz den Begriff des «Flüchtlings» enger fasst als die meisten anderen Länder und so Menschen, die beispielsweise aus Bürgerkriegsländern (z.B. Syrien) fliehen, nicht als Flüchtlinge anerkennt. Dies ist nicht zielführend.
Schliesslich möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Bezahlkarten einen administrativen Mehraufwand für die Sozialämter der Gemeinden verursachen, den auch die Mitarbeitenden als unnötig und wenig zielführend empfinden.
Aus den genannten Gründen beantragen wir, den Gesetzestext wie folgt anzupassen:
§ 19a (neu) 2. Leistungsarten
1 Sozialhilfe wird in Form von wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe geleistet.
2 Sozial- und Nothilfe kann in Sach- und Geldleistungen ausgerichtet werden.
3 Geldleistungen können auf eine Bezahlkarte überwiesen werden, wenn es die zuständigen Behörden als notwendig erachten.
4 (neu) Der Einsatz von Bezahlkarten wird auf Asylsuchende mit Status N und auf abgewiesene Asylsuchende beschränkt.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei
Kanton Schwyz