Mit der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes will Regierungsrat in den nächsten 3 Jahren jeweils 11 Millionen Franken aus dem Steuerkraftausgleichstopf der Gemeinden in seine eigene Kasse umleiten. Die Gemeinden hätten diesem Ansinnen zugestimmt, argumentiert die Regierung. Was sie jedoch verschweigt, ist, dass durch diese Entnahmen im Steuerkraftausgleichstopf ein Millionenloch entsteht und dies obwohl die Regierung die Finanzausgleichszahlungen massiv reduzieren will.

Zahlenblatt mit Sprengpotential
Erst auf hartnäckige Nachfrage der SP war der Regierungsrat bereit aufzuzeigen, wie sich der Bestand des Finanzausgleichstopfs der Gemeinden gemäss seinen Erwartungen in den kommenden Jahren entwickeln wird. Und dieses Zahlenblatt hat es in sich: Bereits Ende 2016 wird dieser Topf um 20 Millionen Franken ins Minus gefallen sein. Bis 2019 wird die Schuld der Gemeinden bereits auf 30 Millionen Franken angewachsen sein. Dies entspricht fast 1:1 den 33 Millionen, die die Regierung aus genau diesem Topf entnehmen will.

Gemeinden hinters Licht geführt
Gemäss SP-Kantonsrätin und Staatswirtschaftskommissionsmitglied Karin Schwiter (Lachen) ist es ein Skandal, dass die Gemeinden über diesen Fehlbetrag nicht informiert wurden: "Ich würde wetten, sie hätten dieser Entnahme nicht zugestimmt, wenn sie gewusst hätten, dass sie damit nachher beim Kanton mit 30 Millionen in der Kreide stehen!“ Denn die Gemeinden werden diese Schuld beim Kanton wieder begleichen müssen. Entweder werden die ärmeren Gemeinden keine Finanzausgleichszahlungen mehr erhalten oder die reicheren Gemeinden werden einen noch viel grösseren Anteil ihrer Einnahmen abliefern müssen. Deshalb argumentiert Schwiter: „Wir sind nicht bereit diese Vorlage zu beraten, bevor die Regierung den betroffenen Gemeinden reinen Wein eingeschenkt hat. Wir werden das Geschäft postwendend an die Regierung zurückweisen. Es kann doch nicht sein, dass sich die Regierung jedes Jahr 11 Millionen aus einem Topf rausnimmt, in dem gar kein Geld mehr drin ist."

Finanzausgleich wird ausgehöhlt
Besonders stossend ist die Vorlage aus Sicht der SP, weil der Steuerkraftausgleich gerade für die grösseren Gemeinden mit tiefer und mittlerer Steuerkraft wie zum Beispiel Schübelbach, Arth oder Einsiedeln überlebenswichtig ist. Bereits heute muss die Einsiedler Bevölkerung drei Mal so viel Gemeinde- und Bezirkssteuern zahlen wie die Wollerauer. Wird der Steuerkraftausgleich zurückgefahren, weil im Ausgleichstopf ein Millionenloch klafft, werden die Nehmergemeinden ihre Steuerfüsse noch weiter anheben müssen und die Schere zwischen armen und reichen Gemeinden wird sich weiter öffnen. Das kommt für die SP/Grüne-Fraktion nicht in Frage: Das Geld im Steuerausgleichstopf gehört den Gemeinden und so soll es auch bleiben. Deshalb ist die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes abzulehnen.

SP stimmt neuem Archivgesetz zu

Die geltende Archivverordnung aus dem Jahr 1994 genügt den Anforderungen einer zeitgemässen Archivierung nicht mehr. Gerade im Hinblick auf die Archivierung digitaler Daten stehen die Archive auf allen Staatsstufen vor neuen Herausforderungen. Der Kantonsrat hat dies bereits 2013 erkannt und dementsprechend ein Postulat zum Erlass eines kantonalen Archivgesetzes erheblich erklärt. „Ein kantonales Archivgesetz ist ein Gebot der Stunde und nötig, um auch die Anliegen der Gemeinden und Bezirke in Sachen elektronischer Archivierung aufnehmen zu können“, so Kantonsrat und Präsident der Archivgesetzkommission Luka Markic (Pfäffikon). Die SP/Grüne-Fraktion unterstützt deshalb auch die Einführung eines kantonalen Archivgesetzes. Es gibt den Archiven der Gemeinden und Bezirke klarere Bestimmengen vor und vereinfacht ihre Arbeiten sehr. Für die SP/Grüne-Fraktion soll das Staatsarchiv auch weiterhin die fachliche Aufsicht über die Archive der Gemeinden und Bezirke ausüben.

Initiative zum Lehrplan 21: Juristische Beurteilung notwendig

Der Kantonsrat hat an der nächsten Session über die Initiative zum Lehrplan 21 zu entscheiden. Die SP/Grüne-Fraktion möchte betonen, dass es sich hierbei um eine juristische und nicht um eine politische Beurteilung handelt. Der Kantonsrat hat nämlich bei jeder Initiative gemäss Kantonsverfassung zu prüfen, ob die Initiative den rechtlichen Voraussetzungen Stand hält. Die SP/Grüne-Fraktion teilt die Auffassung der Regierung und der Rechts- und Justizkommission, dass die Initiative für ungültig zu erklären ist. Sie verstösst unter anderem gegen übergeordnetes Recht und verletzt die Einheit der Form und der Materie. Eine Ungültigkeitserklärung sollte nach Auffassung der SP/Grünen-Fraktion wenn immer möglich vermieden werden. Es wäre jedoch gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesem Fall nicht in Ordnung eine unrechtmässige Initiative zur Abstimmung vorzulegen. Eine Vorprüfung von Initiativen durch die Staatskanzlei würde solche Fälle in Zukunft vermeiden oder zumindest vermindern.

Ja zum neuen HZI in Goldau

Die SP-Fraktion unterstützt einstimmig den Verpflichtungskredit für den Neubau des heilpädagogischen Zentrums Innerschwyz in Goldau. Das Projekt überzeugt durch seine zeitgemässe Bauweise. Die deutliche Zustimmung zum Projektierungskredit durch die Stimmbürger des Kantons Schwyz im 2012 zeigt den Rückhalt in der Bevölkerung.

Erfreuliche Zahlen

Erfreulich ist für die SP-Fraktion die Erkenntnis im Rahmen der Beantwortung der Interpellation „Kostensteigerung bei Fremdplatzierungen“, dass im Kanton Schwyz die Anzahl Platzierungen von Kindern und Jugendlichen seit 2012 stark rückläufig ist. Trotz gegenteiliger Behauptungen nahm unter der KESB in den letzten zwei Jahren die Zahl der Platzierungen um 23 ab, das entspricht einem Rückgang von fast 17 Prozent.

SP/Grüne-Fraktion

14. Nov 2015