Die Geschäftsleitung besteht aus dem Parteipräsidium, 1 bis 3 Vizepräsident:innen, der Finanzverantwortlichen sowie den 1 bis 6 vom Parteitag gewählten Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Der Geschäftsleitung gehören von Amtes wegen Mitglieder der eidgenössischen Räte und des Regierungsrates, das Präsidium der Kantonsratsfraktion, das Parteisekretariat sowie eine Vertretung der JUSO Kanton Schwyz an.
Die Geschäftsleitung ist zuständig für die Politik der Partei zwischen den Parteitagen, die politische Informationsarbeit und die politischen Kampagnen, die politische Bildungsarbeit, die Verhandlungen und die Verbindungen mit anderen politischen Organisationen, die Planung der Parteitage und Kantonalversammlungen, die Verwaltung der Finanzen und die Verabschiedung des Budgets, die Vernehmlassungen der Partei, die Eingaben an kantonale Behörden, die Betreuung und Unterstützung der Sektionen und Bezirksparteien, die Führung des Sekretariats und den Erlass des Pflichtenheftes, die Einsetzung und Betreuung von Arbeitsgruppen, den Erlass der Reglemente über die Kantonsratsfraktion, den Beschwerde- und Schiedsausschuss, die Urabstimmung und die Parteifinanzen sowie die Genehmigung der Statuten der Sektionen, der Bezirksparteien und der Frauengruppen und den Ausschluss von Mitgliedern.
Die derzeitige Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen: