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Wir von der SP Wollerau stehen für ein offenes, soziales und ökologisches Wollerau.

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Bildung, Familie, Wohnraum, Arbeitsplätze, Mobilität, Umwelt, Sicherheit, soziales Miteinander und Integration – für diese Themen stehen die SP-Lokalpolitiker*Innen in den Behörden und Kommissionen der Gemeinde ein. Werfen Sie einen Blick auf die Positionen der Partei und bringen Sie sich aktiv ein.

Die verantwortlichen Mitglieder haben für Sie in kurzen Zusammenfassungen die Standpunkte der lokalen Parteivertretung veranschaulicht.

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Offener Brief der SP Wollerau an den Gemeinderat 
22. Mai 2025

Alterspflege-/wohnen Wollerau und Stiftung Alterszentrum Turm-Matt

Werter Herr Gemeindepräsident,
Geschätzte Damen und Herren Gemeinderäte,

Nachdem die alten Turm-Matt Wohnungen mit dem Bezug der neuen Alterswohnungen frei wurden, gelangte die SP Wollerau 2017 mit dem Anliegen an die Gemeinde, die Wohnungen für eine Zwischennutzung freizugeben. Schliesslich belegen Erfahrungen aus vergleichsbaren Projekten (Sulzer Areal in Winterthur), dass Zwischennutzungen nicht nur eine ökonomische Option darstellen, sondern oft auch den Weg zu nachhaltigen Modernisierungen ebnen (Bürgin, 2010; Keser, 2015).

Mit dem Beginn des Ukraine Krieges hakte die SP im November 2023 mit einem Antrag an den Gemeinderat nach und verlieh dem Anliegen einer Zwischennutzung Nachdruck. Die Gemeinde prüfte die Möglichkeit einer Zwischennutzung und veranlagte die Kosten für die notwendige Instandstellung auf ca. CHF 350T. Das legten die zuständige Gemeinderätin und der Gemeindeschreiber der SP anlässlich einer Aussprache dar. In dieser Aussprache versprach die Gemeinde eine Antwort bis ca. Juni 2024 über (a) eine Zwischennutzung und (b) über das weitere Vorgehen beim Alterszentrum Turm-Matt und die Ergebnisse der damals neu installierten Arbeitsgruppe.

Auf eine solche Antwort und die Umsetzung der Zwischennutzung warten wir bis heute. Damals wie heute, also seit nunmehr 8 Jahren, ist aus der Presse zu vernehmen, dass das Alterszentrum bald gebaut werden soll.

Die SP Wollerau bittet den Gemeinderat um Transparenz und stellt deswegen folgende Fragen:

1 Wie ist der Stand des Bauprojektes der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt?
Gemäß den Studien des Bundesamtes für Statistik (BFS) sowie der Pro Senectute ist in der Schweiz mit einem Anstieg des Pflegebedarfs und einer Veränderung der Altersstruktur zu rechnen. Dies macht den Ausbau moderner Versorgungsmodelle unerlässlich. Die Babyboom-Generationen, die zwischen 1950 und 1970 geboren wurden, erreichen schrittweise das Rentenalter. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung, sodass mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Gemäß den Berechnungen des BFS wird der Anteil der älteren Bevölkerung auch nach dem Verschwinden der Babyboom-Generationen in d e n kommenden 50 Jahren weiterhin hoch bleiben (Schweiz-Szenarien, o. J.; Widmer et al., 2024).

2 Was sind die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe, welche 2023 auch alternative Szenarien für die Altersbetreuung prüfen sollte? Gab es Konsequenzen für die Altersplanung und wenn ja, welche?

3 «Ambulant vor Stationär» ist schweizweit der aktuelle Trend in der Altersplanung. Wie stellt sich der Gemeinderat zum weiteren Ausbau und der Zusammenarbeit dieser beiden Pfeiler?
Ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben. Dies führte zur Entwicklung des Grundsatzes "ambulant
vor stationär". Trotzdem ist heute festzustellen, dass fast jede dritte bis sechste Person mit der Einstufung "nicht" oder nur "leicht pflegebedürftig" in einem Altersheim wohnt. Es wird deutlich, dass das Ausbaupotenzial in den ambulanten Bereich zu verorten ist (Buldiger, 2022). Gemäß früheren Studien könnten schweizweit jährlich Kosten in Höhe von über zwei Milliarden Franken eingespart werden, wenn der Eintritt in ein Pflegeheim um ein Jahr verschoben würde (Pellegrini et al., o. J., OBSAN, 2006).

Gemäß dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind die Kantone für die Planung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Pflegeheimen (Art. 39 KVG) und für die Zulassung von Spitex-Organisationen (Art. 51 der Verordnung zum KVG) zuständig. Die übergeordnete Planung der Pflegeversorgung (u. a. die Bettenplanung) im stationären Bereich liegt in der Kompetenz der Kantone. In der Regel obliegt der Bereich der Aufsicht und Bewilligung in der ambulanten Pflege den Gemeinden.

4 Wurde eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden geprüft (z.B. gemeinsame Altersplanung)? Wenn ja, welche Ergebnisse resultieren daraus? Wenn nein, warum nicht?
Mit der Mitteilung vom 29. Oktober 2024 informierte die Gemeinde Wollerau, dass sie ihre Präsenz im Stiftungsrat ausbauen wird, indem sie 6 von den 9 Stiftungsratssitzen selbst besetzt (Gemeindepräsident, Säckelmeister, Gemeindeschreiber und 4 Gemeinderäte). Gemäss der Webseite der Stiftung Turm-Matt gibt es aktuell keine weiteren Stiftungsräte. Somit liegt die Verantwortung für die Stiftung in der Zwischenzeit komplett in den Händen des Gemeinderates Wollerau. Es kann keine Eigenständigkeit des Stiftungsrates gegenüber dem Gemeinderat mehr erkannt werden. Ebenso wird in der Medienmitteilung eine Reorganisation der Stiftungsstruktur in Aussicht gestellt.

5 Wie nimmt der Gemeinderat unter den gegebenen Umständen seine Funktion als Kontroll- und Aufsichtsorgan gegenüber dem Stiftungsrat wahr?

6 Wie geht der Gemeinderat bei einem allfälligen Bewilligungsprozess des geplanten Neubauprojektes mit seiner offensichtlichen Befangenheit um?

Wir bitten den Gemeinderat offen und transparent seine Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Wir bedanken uns für die wohlwollende Aufnahme unseres Anliegens.

Freundliche Grüsse im Namen der Sozialdemokratische Partei Wollerau

 

Berichterstattung im Höfner Volksblatt zum offenen Brief: Link