Herr A, dessen betreibungsrechtliches Existenzminimum bei 2'321 Franken lag, erzielte via IV und Pensionskasse lediglich ein Einkommen von 2'252 Franken.
Auf der Steuererklärung kam er auf ein steuerbares Einkommen von 16'900 Franken, Vermögen hatte er keines und er erhielt dafür eine Steuerrechnung von 1'150 Franken.
Das Steuererlassgesuch wurde von der kantonalen Steuerverwaltung gewährt, weil "die Bezahlung der offenen kantonalen Steuern eine besondere Härte darstellt", oder mit anderen Worten, die Ausgaben (betreibungsrechtliches Existenzminimum) höher waren als die Einnahmen.
Hinweise
Voraussetzung für das Steuererlassgesuch ist die definitive Veranlagungsverfügung der entsprechenden Steuerperiode. Das Steuererlassgesuch kann handschriftlich ausgefüllt werden. Zu sämtlichen Positionen müssen Belege beigefügt werden (Kopie des Mietvertrages, Prämienrechnungen Krankenkasse, aktuelle Monatsauszüge der Bank- und Postkonti, Rentensteuer- oder Lohnausweis).