Im Gesetz über den Finanzausgleich vom 7. Februar 2001 sind die Ziele des Finanzausgleichs zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden festgehalten. Es sind deren vier. Ein Wirksamkeitsbericht hat aus Sicht der SP Kanton Schwyz klare Aussagen zur Erreichung dieser gesetzlichen Ziele zu machen. Beurteilungen wie „im Grundsatz“ oder „mehrheitlich“ sind undifferenziert. Sie dienen einzig der Verschleierung. Die SP Kanton Schwyz kritisiert die einseitige und mit zahlreichen blinden Flecken übersäte Wirkungsanalyse scharf. SP-Finanzexpertin Prisca Bünter (Küssnacht) resümiert: „Der Bericht der Regierung ist ungemein stark politisch gefärbt und dient in keiner Weise einer sachlichen Diskussion. Das lässt sich sofort erkennen, wenn man schaut, wie der Wirksamkeitsbericht mit der Beurteilung zur gesetzlichen Zielerreichung umgeht.“
Aussagen zum Schwyzer Angebot oder Vergleiche mit anderen Kantonen fehlen komplett
Das erste gesetzliche Ziel des innerkantonalen Finanzausgleichs betrifft die Förderung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen. Konkret sind das Leistungen wie soziale Sicherheit, Bildungsangebot, öffentliche Einrichtungen und Infrastrukturen oder beispielsweise Kinderbetreuungs- und Kulturangebote. Aussagen zum Schwyzer Angebot oder Vergleiche mit anderen Kantonen fehlen im Wirksamkeitsbericht komplett. Dabei wären hier sehr viele Fragen zu beantworten. Wie gut werden im Kanton Schwyz wirtschaftlich Schwächere unterstützt, zB. mit der Prämienverbilligung? Wie hoch sind beispielsweise Maturitätsquote oder Hochschulabschlussquote von Schwyzer Jugendlichen im Vergleich mit den anderen Kantonen? Wie entwickelten sich die Mietkosten im beobachteten Zeitraum? Im ganzen Bericht findet man keine Aussagen zur bedarfsgerechten Versorgung! Man findet dafür umso mehr Statistiken zu Kosten und Kostenentwicklungen. Diese Einseitigkeit und der grosse blinde Fleck bei der Versorgung der Bevölkerung lässt erahnen, wie fundamental ideologisch die Regierung in den letzten Jahren den Finanzausgleich gesteuert hat und scheinbar auch in den nächsten Jahren zu steuern gedenkt.
Eine sachliche Beurteilung ist unmöglich, wenn die Versorgung nicht analysiert wurde
Das zweite Ziel des Finanzausgleichs wäre die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu fördern. Es ist jedoch wissenschaftlich unmöglich, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen, wenn das zu beurteilende – nämlich die Versorgung – nicht analysiert wurde. Und trotzdem erlaubt sich die Regierung das Ziel als mehrheitlich erreicht zu deklarieren. Beurteilt wird gar frech mit einer Hypothese: Wonach anzunehmen sei, dass aufgrund der relativen Abgeltung der effektiven Kosten kein Anreiz zur Kostenminimierung bestehe. Die SP Kanton Schwyz ist verärgert ob der vielen ideologisch gefärbten und unbelegten Aussagen im Bericht. Zumal der Bericht wiederholt über die Beurteilung hinaus geht und Massnahmen zu weiterem Leistungsabbau vorschlägt. Beispielsweise, dass die Beiträge an die Lehrerbesoldung „überprüft“ werden sollten.
Der Bericht zeigt, die Regierung handelt fundamental ideologisch
Das dritte Ziel des Finanzausgleichs wäre die Autonomie, Eigenverantwortung und Zusammenarbeit von Bezirken und Gemeinden zu fördern. Der Bericht zeigt offensichtlich, dass die Regierung keinen stärkeren Finanzausgleich will, weil sie dadurch angeblich die Autonomie der Gemeinden bedroht sieht. Das hindert sie jedoch nicht daran, im Bericht unverhohlen selber die Autonomie zu untergraben und Steuerfusssenkungen in zahlreichen Bezirken und Gemeinden zu fordern. Die Regierung zeigt damit einmal mehr, wie fundamental ideologisch im Bericht argumentiert. Schliesslich würden bei vielen Gemeinden eher dringliche und nachhaltige Investitionen anstehen, trotzdem fordert der Regierungsrat einzig immer wieder Steuersenkungen.
Steuerunterschiede werden „schöngeredet“
Mit dem vierten Finanzausgleichsziel wird, so ist es im Gesetz festgeschrieben, vorrangig der Abbau übermässiger Unterschiede in der Steuerbelastung von Bezirken und Gemeinden gefordert. Bei den Steuerunterschieden erkennt die Regierung eine „Eindämmung“. Mit dieser Formulierung wird leider lediglich eine leicht positive Veränderung „schöngeredet“. Im Bericht wird erwähnt, dass der Kanton Schwyz schweizweit nach wie vor die grössten Unterschiede in der Steuerbelastung hat. In einigen Gemeinde bezahlt eine steuerpflichtige Person bis zu drei Mal so viel Bezirks- & Gemeindesteuern wie in der steuergünstigsten Gemeinde. Aus Sicht der SP Kanton Schwyz kommt dies ganz klar einem Versagen des aktuellen Finanzausgleichs gleich. Unerhört, wie der Regierungsrat die Wirkung des Finanzausgleichs rühmen kann und keinen weite- ren Handlungsbedarf mehr sieht.
So erreicht der Kanton Schwyz die im Finanzausgleich gesetzten Ziele nicht
Trotz der umfangreichen Daten wird hingegen nicht erwähnt, wie und bis wann das 25 Millionen Loch in der Spezialfinanzierung Horizontaler Finanzausgleich konkret gestopft werden soll. Die Angaben über Mehreinnahmen bei der Grundstückgewinnsteuer sind sehr vage. Und anstatt die immer reicheren Zahlergemeinden zu höheren Beiträgen zu verpflichten, sieht der Regierungsrat ab 2019 sogar leicht reduzierte Beiträge an die Empfänger Gemeinden vor. So kommt die SP Kanton Schwyz – ganz anders als die mit Eigenlob klotzende Regierung – zu einem ganz anderen Schluss. „Mit diesem Wirksamkeitsbericht lässt sich keine sachliche Diskussion führen“, folgert SP-Präsident Andreas Marty (Einsiedeln): „Der Kanton Schwyz ist weit davon entfernt, die im Gesetz über den Finanzausgleich formulierten Ziele zu erreichen. Daraus lässt sich schliessen, dass die Mechanismen des Finanzausgleichs im Kanton Schwyz nicht funktionieren, oder aber von der Regierung nicht richtig gesteuert werden.“
SP Kanton Schwyz