NEIN zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Für uns Mieterinnen und Mieter ist klar: Wir sagen Nein zur Streichung der Wohnraum-Vergünstigung für Behinderte und ältere Menschen mit tiefsten Einkommen! - Andreas Marty, Einsiedeln, Kantonsrat & Präsident des MieterInnenverbandes des Kantons Schwyz

Die im unsinnigen Paket enthaltenen Abbaumassnahmen treffen unter anderem einmal mehr die Schwächsten unserer Gesellschaft. Die rechtsbürgerliche SVP und FDP Regierungs- und Parlamentsmehrheit will die Wohnbauförderung für Menschen mit kleinem Einkommen streichen, obwohl die Massnahme ausgerechnet behinderte und ältere Menschen mit den kleinsten Renten treffen würde. Das ist ungerecht! Zusätzlich fies ist, dass damit auch Bundesbeiträge im gleichen Umfang verloren gehen würden. Der Kanton Schwyz hat in den letzten Jahren gerade den Grosskonzernen und Superreichen Dumpingsteuern angeboten mit Folgekosten von über 100 Millionen Franken für den Kanton. Jetzt möchte dieser den Ärmsten den letzten Franken Unterstützung streichen. Diese unsoziale Politik unterstützen wir nicht!

Viele Personen, die von der Aufhebung der Wohnbau- und Eigentumsförderung betroffen wären, leben bereits heute am Existenzminimum. Diese Menschen sind aber auf gerade diese Förderung angewiesen. Würden sie diese verlieren, müssten sie Ergänzungsleistungen oder allenfalls gar Sozialhilfe beantragen. Damit müssten neu die Ausgleichskasse oder die Gemeinden für diese Beiträge aufkommen. Damit hätte der Staat in den meisten Fällen kein Geld „gespart“, sondern die Last nur auf die Gemeinden und Bezirke abgeschoben. Ungerecht ist diese Vorlage zudem, weil man den Personen diese Beiträge fest zugesichert hat. Mit einem NEIN zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung kann dieser Abbau-Unsinn gestoppt werden. 

NEIN zur Kündigung des Kulturlastenausgleichs

Nein zur Kostenverlagerung bei überregionaler Kulturförderung, sonst fehlt im Lotteriefonds das Geld für unsere lokalen Kultur- und Sport-Anlässe! - Prisca Bünter, Kantonsrätin und Technische Leiterin des Damenturnvereins Küssnacht
 

Eine weitere unsinnige Abbaumassnahme ist die vorgeschlagene Kündigung des Konkordats über den Kulturlastenausgleich. Mit diesen Geldern werden für den Kanton Schwyz wichtige Kultureinrichtungen in unseren Nachbarkantonen Zürich und Luzern mitfinanziert. Neu sollen diese Gelder aus dem Lotteriefonds genommen werden, was für alle im Kanton Schwyz weitereichende Folgen hat. Einerseits werden die Gelder im Lotteriefonds zweckentfremdet und zweitens wird das Geld für den hiesigen Sport-, Kultur- und Soziale Projekte in Zukunft fehlen.

Kultur macht aber keinen Halt, auch nicht vor Kantonsgrenzen. Viele kulturell interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Kanton Schwyz nutzen die Angebote in den Nachbarkantonen. Es ist daher logisch, dass unser Kanton mit anderen Kantonen im Bereich der Kultur zusammenarbeitet.

Imageschaden mit gravierenderen Folgen als die Einsparungen je ausmachen werden.

Bei einer Kündigung des Konkordats würde sich der Kanton Schwyz unnötigerweise ins Abseits manövrieren. Das Image des „Rosienenpickerkantons“ würde nur noch weiter bestärkt. Geht es dem Kanton Schwyz wirklich so schlecht, dass wir diesen Imageschaden in Kauf nehmen sollen?

Der Kanton Schwyz erwartet von den andern Kantonen Unterstützung bei der Anpassung des NFA. Er will an der Entwicklung von Zug und Zürich partizipieren. Der Kanton Schwyz will vom Bund Unterstützung bei zusätzlichen Autobahnanschlüssen. Da schaffen solche unsolidarischen Aktionen wie die Kündigung des Kulturlastenausgleichs kein Verständnis.

Die Zitrone ist ausgepresst!
Die SP empfiehlt am 24. September: 2 x NEIN zu den kantonalen Abbau-Vorlagen!

 

22. Aug 2017