JA zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung

Die SP unterstützt das Anliegen der Musikschulinitiative. Sie wurde am 30. Juni 2021 erfolgreich eingereicht. 


Am 23. September 2012 haben rund 73 % der Stimmberechtigten den nationalen Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung angenommen. Auch die Schwyzer Stimmbevölkerung hat sich mit über 55 % für eine bessere Jugendmusikförderung ausgesprochen. Trotz diesem klaren Ja fehlt im Kanton Schwyz bisher eine kantonale gesetzliche Grundlage für die Leistung der Musikschulen. Die kantonale Musikschulinitiative fordert nun eine gesetzliche Verankerung.

--> Webseite der Musikschulinitiative

 

 


Der Initiativtext

Der Kanton Schwyz regelt das Musikschulwesen im Sinne der Chancengleichheit einheitlich, insbesondere in organisatorischer (Trägerschaft, Zusammenarbeit, Anerkennung, Aufgaben, Angebot) und finanzieller Hinsicht (Beiträge der Eltern sowie der öffentlichen Hand) sowie in Bezug auf die Anstellungsbedingungen des Musikschulpersonals.

Alle Kinder und Jugendlichen im Kanton Schwyz haben Zugang zu einem zeitgemässen, bedarfsgerechten und qualitativ gesicherten Instrumental- und Vokalunterricht.

Zudem wird das Angebot der musikalischen Begabtenförderung definiert.

 

 

Argumente

Umsetzung der nationalen Musikschulinitiative

Ein gutes Musikschulangebot für alle Kinder und Jugendlichen

Nationale Fördergelder dank kantonaler Gesetzgebung abholen

Einheitliche Anstellungbedingungen für Musikschulpersonal

Die Zusammenarbeit zwischen der Volksschule und den Musikschulen fördern

 

Bestehende Angebote sichern

Bereits heute sind in vielen Gemeinden und Bezirken gute Musikschulangebote vorhanden. Eine kantonale Gesetzgebung sorgt dafür, dass eine qualitativ gesicherte und zeitgemässe musikalische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton langfristig ermöglicht wird. Die Schulträger können auch mit der kantonalen Gesetzgebung weiterhin individuelle Angebote ausgestalten.


Chancengleichheit fördern
Die Angebote der Musikschulen sind aktuell sehr unterschiedlich. Je nach Wohnort im Kanton Schwyz
unterscheiden sich sowohl die Grösse des Angebots als auch die Anzahl subventionierter Lektionen für
Kinder und Jugendliche. Letztere um bis zu 40 Prozent. Eine Gemeinde im Kanton Schwyz führt gar kein Musikschulangebot. Mit einer kantonalen Gesetzgebung profitieren alle Kinder von einem qualitativ gesicherten und bezahlbaren Musikschulangebot. Zudem sichert eine kantonale Gesetzgebung, dass überall ein bedarfsgerechtes Musikschulangebot vorhanden ist.


Bundesgelder einfordern
Eine kantonale gesetzliche Verankerung der Musikschulen bildet die Grundlage für die Auszahlung
nationaler Gelder im Bereich der musikalischen Talentförderung - gemäss der Kulturbotschaft 2021 -24 des Bundes (zusätzlich im Programm von Jugend + Musik geplant). Nur mit einer entsprechenden Verankerung können künftige Bundesgelder für Talente im Kanton Schwyz eingefordert und die musikalische Begabtenförderung kantonal koordiniert werden.


Effizientere Strukturen schaffen
Die Musikschulen haben sich als erweitertes Bildungsangebot etabliert und beschäftigen qualifizierte
Lehrpersonen. Aktuell kennt jede Musikschule ihre eigenen Anstellungsbedingungen. Diese uneinheitliche Regelung erschwert die Arbeit der Musiklehrpersonen, verhindert die Chancengleichheit für Kinder und Musikschullehrpersonen und verhindert sinnvolle regionale Lösungen. Mit einer kantonalen Gesetzgebung können einfachere, fairere und effizientere Strukturen geschaffen werden.


Die Musikschule als Schulart definieren
Die Musikschulen mit ihrem Bildungsangebot haben sich etabliert und sollen in einem Gesetz als Schulart definiert werden. Schweizweit kennen nur noch zwei weitere Kantone keinerlei gesetzliche Verankerung der Musikschulen (BS und JU).

13. Apr 2021