Die SP kann nicht länger akzeptieren, dass die konservativen Parteien die Herkunft ihrer Spenden hinter Spendenvereinen verstecken und so den Willen der Schwyzer Stimmberechtigten mit Füssen treten. Sie ruft das Verwaltungsgericht an, um dieser verfassungswidrigen Praxis Einhalt zu gebieten.
Mitinitiant der Transparenzinitaitive Jonathan Prelicz erläutert den Hintergrund der Beschwerde: «2016 hat die Schwyzer Stimmbevölkerung Ja zu unserer Initiative gesagt. Damit wurde die Offenlegung der Parteifinanzierung in der Kantonsverfassung verankert. Als einer der ersten Kantone überhaupt schufen wir daraufhin ein Transparenzgesetz. Seit 2022 müssen alle Parteien offenlegen, woher das Geld kommt, das sie für ihre kantonalen Abstimmungs- und Wahlkampagnen einsetzen. Das tun sie jedoch bis heute nicht vollständig und der Kanton unternimmt nichts, obwohl er verpflichtet wäre, das Gesetz durchzusetzen. Deshalb haben wir uns entschieden, Beschwerde zu erheben.»
Ein Blick in die Offenlegungsdokumente für das Jahr 2024 zeigt, dass diese tatsächlich kaum Licht ins Dunkel der Spendenherkunft bringen: So weist die FDP einen Betrag von über 100'000 Franken an Spenden aus, die von ihren Spendensammelvereinen «SUITO 1833» und «Freunde der FDP» stammen. Genauso die Mitte-Partei. Sie deklariert 20'000 Franken an Spenden von ihrer «Gesellschaft St. Martin». Wer das Geld in diese Kassen einbezahlt hat, weisen sie nicht aus.
«Diese absichtliche Verschleierung der Spendenherkunft widerspricht dem Willen der Schwyzer Bevölkerung, die sich für Transparenz ausgesprochen hat. Wir werden sie nicht länger akzeptieren», gibt sich SP-Präsidentin Karin Schwiter kämpferisch. Die SP gelangt deshalb mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Diese verweist auf die geltenden Bestimmungen in Kantonsverfassung und Transparenzgesetz. Die Beschwerde fordert, dass die hierfür zuständige Finanzkontrolle des Kantons Schwyz die Parteien zwingt, auch die Herkunft der Gelder, die ihnen über ihre Spendenvereine zufliessen, auszuweisen.
Als Beschwerdeführende treten neben Fraktionspräsident Jonathan Prelicz (Goldau) auch die ehemalige Fraktionspräsidentin Carmen Muffler (Pfäffikon), sowie Parteipräsidentin Karin Schwiter (Lachen) und Vizeparteipräsident Walter Nüesch (Goldau) auf. Vertreten wird die Beschwerde durch SP-Kantonsrat Elias Studer (Oberarth). Bereits vor wenigen Wochen hat Studer einen Fall vor Bundesgericht gegen eine zu Unrecht sistierte Einbürgerung gewonnen, der in der Presse hohe Wellen warf. Er gibt sich auch in diesem Fall zuversichtlich: «Dass die Umgehung der Transparenzbestimmungen durch die Zwischenschaltung von Spendenvereinen die Verfassungsbestimmung verletzt und somit rechtlich nicht zulässig ist, ist offensichtlich.»