In ihrer Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision macht die Sozialdemokratische Partei des Kantons Schwyz klar: Der gegenwärtige finanzielle Spielraum muss zugunsten der unteren Einkommen und des Mittelstands eingesetzt werden. Weitere Geschenke an die Reichsten und eine Senkung des Steuerfusses lehnt sie deshalb ab.

Die SP Kanton Schwyz begrüsst die Stossrichtung der Steuergesetzrevision 2026, mit der die Sozialabzüge erhöht werden. Die Revision geht jedoch noch nicht weit genug. Der Kanton steht finanziell so gut da, dass die rechte Mehrheit im Kantonsrat einmal mehr den Steuerfuss senken will. «Davon profitieren jedoch vor allem die Reichsten», so SP-Finanzpolitiker Elias Studer (Oberarth), «sie werden bereits heute stark privilegiert.»

Stattdessen fordert die SP eine Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen. «Dies ist dringend notwendig um den akuten Kaufkraftverlust durch die gestiegenen Mietkosten, Krankenkassenprämien, Energie- und Lebensmittelpreise abzumindern», so SP-Kantonsrätin Bianca Bamert (Freienbach). Um dies zu erreichen, will die SP die Entlastungswirkung der degressiven Abzüge zugunsten der unteren und mittleren Einkommensschichten verdoppeln.

 

Nein zur weiteren Privilegierung bei Kapitalleistungen

Klar ablehnend steht die SP dem Vorschlag des Regierungsrats gegenüber, die bereits heute stark privilegierte Auszahlung von Pensionskassen- (PK) und Säule-3a-Guthaben noch stärker zu begünstigen. «Für diese krasse Bevorzugung von Personen mit sehr hohen Pensionskassenguthaben gibt es keinen sachlichen Grund», so Kantonsrat Elias Studer.

Gemäss Bundesamt für Statistik verfügt die Hälfte der Bevölkerung bei Pensionierung über weniger als 170'000 Franken PK- und Säule-3a-Guthaben (zusammengezählt). Von der massiven Senkung des Spitzensteuersatzes würden jedoch nur Personen mit über 500'000 Franken PK-Guthaben profitieren. Am stärksten käme die Massnahme Personen zugute, die sich noch viel höhere Beträge aus der zweiten und dritten Säule auszahlen lassen. Die SP wehrt sich dagegen, dass diese reiche Minderheit bei den Steuern noch stärker bevorzugt werden soll. 

 

Kostendeckende Vermögenssteuern statt Subventionen für die Reichsten

Die SP Kanton Schwyz beantragt zudem, dass die Vermögenssteuer für Vermögen über 3 Millionen Franken von 0.6 Promille auf 0.8 Promille angehoben wird. Aktuell besteht bei den Vermögenssteuern nämlich eine Untermargigkeit. «Das bedeutet, dass die Allgemeinheit mit ihren Steuern einen Teil der Finanzausgleichskosten für die Vermögen der Reichsten bezahlen muss», so Bamert: «die arbeitende Bevölkerung subventioniert also die Vermögen der Reichen, weil der Kanton zulässt, dass deren Steuern nicht kostendeckend sind». Deshalb fordert die SP die Anpassung der Steuern für grosse Vermögen, sodass diese zumindest kostendeckend sind. Mit den Mehreinnahmen durch die zusätzliche Progressionsstufe bei der Vermögenssteuer kann gezielt der Mittelstand entlastet werden.

 

SP Kanton Schwyz

09. Dez 2024