Unter dem Motto „Renten sichern, AHV stärken“ haben Präsident Andreas Marty und Nationalrätin Mattea Meyer an der SP-Kantonalversammlung in Goldau für die AHV-Revision 2020 geworben. Mit Erfolg: Die SP Kanton Schwyz beschliesst klar das dop-pelte JA zur Altersvorsorge 2020.

Für die Vorstellung der AHV-Vorlage konnte das Präsidium SP-Nationalrätin Mattea Meyer (Winterthur) in Goldau begrüssen. Sie hat mit den SP-Mitgliedern über die wichtige Rentenreform „Altersvorsorge 2020“ gesprochen. Eines war bereits zu Beginn klar: Mit der Rentenreform werden die Renten gesichert und unser solidarisches und wichtigstes Sozialwerk, die AHV, endlich massgeblich gestärkt.

Altersvorsorge der Zeit anpassen

Erstmals seit 42 Jahren werden die AHV-Renten real erhöht. Damit wird der wichtigste Pfeiler unseres Sozialstaats, der für einen Ausgleich zwischen den Generationen sowie zwischen arm und reich, endlich gestärkt. Die Erhöhung der AHV-Renten ist vor allem auch für Frauen wichtig, weil sie von der solidarisch finanzierten AHV besonders stark profitieren. Für 500‘000 erwerbstätige Frauen, die heute nur bei der AHV versichert sind und keine Pensionskassenrente erhalten, ist das eine überfällige Rentenerhöhung.

Die Pensionskassenrenten der Männer sind heute im Schnitt dreimal so hoch wie jene der Frauen. Dank der Reform können die Frauen aufholen, denn Teilzeitarbeit wird künftig in den Pensionskassen besser versichert. Die stossende Rentenungleichheit in der zweiten Säule wird so reduziert. Dafür müssen zwar viele Arbeitnehmerinnen mehr Pensionskassen-Beiträge bezahlen. Die Arbeitgeber bezahlen aber auch mindestens die Hälfte der Beiträge und unter dem Strich erhalten die betroffenen Frauen eine deutlich höhere Rente als heute.

Ältere Arbeitnehmende werden bei Stellenverlust vor der Pensionierung (ab 58) nicht mehr wie heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen. Auch wenn sie keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, muss ihnen künftig die letzte Pensionskasse eine Rente bezahlen. Die Zeiten sind damit vorbei, wo die Betroffenen schon vor dem Pensionsalter gezwungen werden das Kapital zu beziehen.

Die SP-Mitglieder sind sich der Wichtigkeit dieser Abstimmung bewusst. Nur mit einem doppelten JA kann die AHV gesichert werden und das Rentenalter 67, welches FDP und SVP einführen wollen, verhindert werden. Die SP Kanton Schwyz empfiehlt deshalb ein doppeltes JA zur AV 2020.

 

Doppeltes NEIN zu kantonalen Abbauvorlagen

Auch zu den kantonalen Vorlagen haben sich die SP-Delegierten klar geäussert: Nachdem die Tiefst-Steuerpolitik und Steuergeschenke für juristische Personen ein Loch in die Kantonskasse gerissen haben, will die rechtsbürgerliche Regierung den Kanton nun auf Kosten der Behinderten, Alten und der Kultur sanieren. Das geht natürlich nicht! Die SP wehrt sich konsequent gegen jedes weitere Abbaupaket. Sie empfiehlt darum einstimmig 2 x NEIN zum weiteren Abbau-Unsinn bei Kultur und Wohnen!

 

NEIN zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Die rechtsbürgerliche Regierungs- und Parlamentsmehrheit will die Wohnbauförderung für Menschen mit kleinem Einkommen streichen, obwohl die Massnahme ausgerechnet Behinderte und ältere Menschen mit den kleinsten Renten treffen würde. Das ist ungerecht! Der Kanton Schwyz hat in den letzten Jahren gerade den Grosskonzernen und Superreichen Dumpingsteuern angeboten. Jetzt möchte dieser den Ärmsten den letzten Franken Unterstützung streichen. Diese unsoziale Politik unterstützen wir nicht!

Viele Personen, die von der Aufhebung der Wohnbau- und Eigentumsförderung betroffen wären, leben bereits heute am Existenzminimum. Diese Menschen sind aber auf gerade diese Förderung angewiesen. Würden sie diese verlieren, müssten sie Ergänzungsleistungen beantragen. Damit hätte der Staat in den meisten Fällen kein Geld „gespart“ sondern die Last nur abgeschoben. Ungerecht ist diese Vorlage zudem, weil man den Personen diese Beiträge fest zugesichert hat. Mit einem NEIN zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung kann dieser Abbau-Unsinn gestoppt werden.

 

NEIN zur Kündigung des Kulturlastenausgleichs

Eine weitere unsinnige Abbaumassnahme ist die vorgeschlagene Kündigung der Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich. Mit diesen Geldern werden  überregionale Kultureinrichtungen in unseren Nachbarkantonen Zürich und Luzern mitfinanziert. Neu sollen diese Gelder aus dem Lotteriefonds übernommen werden, was für alle im Kanton Schwyz weitreichende Folgen hat. Einerseits werden die Gelder im Lotteriefonds zweckentfremdet und zweitens wird das Geld für den hiesigen Sport- und Kulturvereinen in Zukunft fehlen.

Kultur macht aber keinen Halt, auch nicht vor Kantonsgrenzen. Viele kulturell interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Kanton Schwyz nutzen die Angebote in den Nachbarkantonen. Es ist daher logisch, dass unser Kanton mit anderen Kantonen im Bereich der Kultur zusammenarbeitet. Bei einer Kündigung des Konkordats würde sich der Kanton Schwyz unnötigerweise ins Abseits manövrieren. Das Image des „Rosienenpickerkantons“ würde nur noch weiter bestärkt. Geht es dem Kanton Schwyz wirklich so schlecht, dass wir diesen Imageschaden in Kauf nehmen sollen? Mit einem NEIN zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der überregionalen Kultureinrichtungen stärken wir nicht nur die grossen Kultureinrichtungen in Zürich und Luzern, sondern auch unsere eigenen Kultur- und Sportvereine. Bei einem NEIN können die hiesigen Vereine weiterhin uneingeschränkt vom Lotteriefonds profitieren.

SP Kanton Schwyz

 

24. Aug 2017