Die SP Kanton Schwyz fordert eine gerechte und faire Besteuerung natürlicher und juristischer Personen. Sie setzt sich ein für attraktive, im Kantonsvergleich gleichmässig erhobene Steuern für alle Steuersubjekte. Dazu müssen die tiefen Einkommen entlastet und primär bei hohen und höchsten Einkommen und Vermögen höhere Beiträge eingefordert werden. Die Schwyzer Regierung verfolgt jedoch ihre gescheiterte Steuerstrategie einsichtslos weiter und will mit der vorliegenden Steuergesetzrevision den Mittelstand für die Dumpingsteuerpolitik büssen lassen. Ohne massgebliche Korrekturen an den beiden vorgeschlagenen Varianten wird der Kanton Schwyz sein Ressourcenpotenzial bei den hohen und höchsten Einkommen und Vermögen weiterhin stark unterdurchschnittlich ausschöpfen, was hohe NFA-Ausgleichszahlungen und anhaltend grossen Druck auf die Schwyzer Staatsfinanzen zur Folge haben wird.
Die SP Kanton Schwyz lehnt die Flat Rate Tax mit aller Vehemenz ab und befürwortet ein progressives Steuersystem mit Tarifkurve. Die SP Kanton Schwyz befürwortet die NFA-Beteiligung, fordert aber eine verursachergerechte Beteiligung und eine Aufteilung zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden entsprechend ihrem Anteil an den gesamten Steuereinnahmen.
Mit den von der SP Kanton Schwyz eingereichten Vorschlägen zu einem gerechten und fairen Steuersystem können attraktive Leistungen angeboten und attraktive Steuern bei ausgeglichener Staatsrechnung erzielt werden. Mit den eingereichten Vorschlägen kann der Leistungsabbau gestoppt und können schädliche Kürzungen rückgängig gemacht werden.
Eine gescheiterte Steuerstrategie wird einsichtslos weitergeführt
Auch in der vierten Revision des Steuergesetzes innert weniger Jahre finden sich keinerlei Grundsatzüberlegungen zur Historie und zu Gesellschaftspolitischen Entwicklungen im Kanton Schwyz oder zu konkreten Bedürfnissen der Schwyzer Gesellschaftsgruppen. Wie ergeht es den Familien im Kanton Schwyz? Wie den Alleinerziehenden? Oder wie den vielen älteren Mitmenschen? Wie soll das Steuersystem die Situation dieser Bevölkerungsgruppen Berücksichtigen? Es erfolgt keine gesamtpolitische Würdigung der Situation. Die Regierung verfolgt lediglich eine Stossrichtung: „Tiefste Steuern für die höchsten Einkommen und Vermögen“. Auf diese Weise führt die Regierung eine gescheiterte Steuerstrategie einsichtslos weiter und lässt den Mittelstand für die Dumpingsteuerpolitik büssen.
Der Mittelstand darf nicht für die Dumpingsteuerpolitik büssen
Das strukturelle Defizit im Schwyzer Finanzhaushalt ist hausgemacht. Die grosszügigen Steuerentlastungen und Steuergeschenke in den letzten Teilrevisionen hatten erhebliche Steuerausfälle zur Folge. Das gesamte Vermögen von über einer halben Milliarde wurde in nur fünf Jahren aufgebraucht. Von den Steuergeschenken profitierten sowohl die hohen und höchsten Einkommen der natürlichen Steuerpflichtigen als auch die vermögendsten und erfolgreichsten juristischen Steuerpflichtigen.
Die Teilrevision 2015 wurde nicht genutzt, um wirksame Korrekturen vorzunehmen. Das Schwyzer Steuersystem begünstigt hohe und höchste Einkommen und Vermögen weiterhin. Die aktuelle Steuerausschöpfung im Jahr 2015 weist im Kantonsvergleich mit 10.5% den tiefsten Wert auf. Schwyz schöpft damit sein Ressourcenpotenzial rund halb so stark aus wie der Durchschnitt aller Kantone! Diese Situation führte zu höheren NFA-Ausgleichszahlungen und schliesslich zum strukturellen Defizit.
Im Ergebnis hat der Kanton Schwyz das gesamte Vermögen aufgebraucht und den Leistungs-Standard der öffentlichen Hand massiv verschlechtert. Tiefe und mittlere Einkommen erhalten im Ergebnis schlechte Leistungen und zahlen dafür übermässig Steuern. Unter Berücksichtigung der hohen Lebenshaltungskosten – eine der indirekten Folgen der Dumpingsteuerstrategie – tragen tiefe und mittlere Einkommen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die grössten Lasten im Kanton Schwyz.
Falsche Zielsetzung für diese Steuergesetzes Revision
Die Regierung beschreibt das mit dieser Revision verfolgte Ziel wie folgt: Mit den Varianten soll das Ziel verfolgt werden, einen wesentlichen Beitrag an die Sanierung des Kantonshaushaltes unter bestmöglicher Wahrung der Steuerattraktivität zu leisten. Unter „bestmöglicher Wahrung der Steuerattraktivität“ versteht die Regierung „weiterhin tiefste Steuern für die hohen und höchsten Einkommen und Vermögen“. Damit verfolgt die Regierung eine Strategie, die gerade einmal einigen hundert Personen – die bestens situiert sind – dient.
Die SP Kanton Schwyz fordert Anpassungen im Steuergesetz so, dass diejenigen natürlichen und die juristischen Personen, die das Loch in den Staatshaushalt gerissen haben, dieses Loch auch stopfen müssen. Deshalb sind Anpassungen auch bei den juristischen Personen zwingend notwendig.
Anpassungen auch bei juristischen Personen
In der Revision des Steuergesetzes 2008 wurden die Handänderungssteuer sowie das System von Gewinn- und Kapitalbesteuerung abgeschafft. Diese beiden Steuerentlastungen allein belaufen sich auf über 100 Mio. Franken. Die SP Kanton Schwyz beantragt in der laufenden Revision des Steuergesetzes 2017 (siehe neuer Abschnitt H. Unternehmenssteuern, Diverse §§) diese beiden Anpassungen rückgängig zu machen. Es ist nicht fair, wenn die juristischen Personen laufend auf Kosten der natürlichen Personen entlastet werden. Und dies ist der Fall, wenn die Kosten der öffentlichen Hand je länger je mehr vom lohnarbeitenden Mittelstand getragen werden müssen.
Forderung nach fairem Schwyzer Steuersystem und ausgeglichenem Staatshaushalt
Die SP Kanton Schwyz fordert einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Dieser ist anzustreben mit einem gerechten und fairen Steuersystem. Ein Steuersystem, welches die im Sinne einer zukunftsfähigen Schwyzer Gesellschaft die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Dazu sind in dieser Revision 2017 folgende Ziele zu verfolgen:
1. Die Situation und die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind analysiert.
2. Die Steuerstrategie besteuert die natürlichen und juristischen Personen gerecht und fair.
3. Das Steuersystem belastet alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) im Kantonsvergleich gleichmässig im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt aller anderen Kantone.
a. Die tiefen Einkommen werden massiv entlastet (dieses Bedürfnis dieser Einkommensklasse ist auch von der Regierung seit Jahren anerkannt und versprochen).
b. Die natürlichen und die juristischen Personen leisten angemessene Beiträge (primär werden Beiträge bei hohen und höchsten Einkommen und Vermögen eingefordert).
c. Die mit der Revision 2008 im Schwyzer Steuergesetz geänderten §§ zu Handänderungssteuern sowie die §§ zu den Gewinn- und Kapitalsteuern werden auf den Stand des Schwyzer Steuerbuchs (Lieferung März 2007) zurück geändert.
4. Der Leistungsabbau wird gestoppt und schädliche Kürzungen werden rückgängig gemacht.
5. Die Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Bezirken/Gemeinden werden verringert.
Komplett untaugliche Flat Rate Tax
Mit der Flat Rate Tax müssten die tiefen und mittleren Einkommen in Zukunft den grössten Steuerbeitrag leisten. Die höchsten Einkommen würden im Kanton Schwyz weiter von weltweit tiefsten Steuern profitieren, während die durch diese Steuersubjekte verursachten NFA Ausgleichszahlungen vom Mittelstand bezahlt werden müssten. Die Umstellung auf die Flat Rate Tax würde eine komplette „Neujustierung“ der Steuerfüsse von Bezirken und Gemeinden nach sich ziehen. Zudem würden Bezirke und Gemeinden vorübergehend „entmündigt“ und müssten die von der Regierung vorgegebenen Steuerfüsse übernehmen. Wir befürchten eine Nivellierung der Steuerfüsse „nach unten“ und vorübergehend grosse Unsicherheiten und Schwierigkeiten in der finanziellen Führung von Bezirken und Gemeinden.
Mit der Schwyzer Variante einer Flat Rate Tax zeigt die Regierung ihre Uneinsichtigkeit in groteskster Art und Weise. Während die allerhöchsten Einkommen und Vermögen weiterhin weltweit die tiefsten (als Vergleich dient die Zuger Gemeinde Baar) Beiträge an den Staatshaushalt leisten sollen, würden vom Mittelstand massiv höhere Beiträge eingefordert. Nur die allertiefsten Einkommen würden mittels höheren Sozialabzügen entlastet. Diese Steuersystem entspricht ganz und gar nicht unseren Vorstellungen eines gerechten und fairen Steuersystems. Flat Rate Tax Steuern berücksichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kaum und führen zu weiteren und schnelleren Öffnung der Einkommens-Schere. Flat Rate Tax Steuern erhöhen die bereits heute rekordhohe Vermögensungleichheit.
Weshalb die Entlastung der tiefsten Einkommen mittels Sozialabzügen nur in dieser Vernehmlassungsvariante vorgeschlagen wird, ist absolut unverständlich und muss als taktisches Manöver eingeschätzt werden, mit dem die ungerechte Flat Rate Tax im Kanton Schwyz zu Gunsten der hohen und höchsten Einkommen entgegen jeglicher steuerpolitischen Fairness durchgesetzt werden soll.
Die SP Kanton Schwyz lehnt die Flat Rate Tax mit aller Vehemenz ab.
Beurteilung der Tarifkurve und der NFA-Beteiligung
Die SP Kanton Schwyz befürwortet grundsätzlich progressive Steuersysteme. Die Tarifkurve ermöglicht eine individuelle und progressive Anpassung der Besteuerung an die jeweiligen Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppe, resp. an dessen Einkommen und Vermögen. Die Besteuerung kann so für jede Einkommens- und Vermögensklasse in Abstimmung mit den Abzügen dimensioniert werden. Lebenshaltungskosten, Verfügbares Einkommen und andere Umstände können so für verschiedenste Steuersubjekte (alleinstehend, verheiratet ohne Kinder, verheiratet mit Kinder uvm.) optimal festgelegt werden. Nur ein über alle Einkommens- und Vermögensklassen progressives Steuersystem folgt unserem Verständnis entsprechend dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) und kann somit als gerechtes Steuersystem bezeichnet werden. Progressive Steuersysteme entsprechen unseren Vorstellungen von gerechten und fairen Steuersystemen.
Die aktuell gültige Tarifkurve, mit hoher Progression bei tiefsten Einkommen (und schweizweit tiefstem Steuerfreibetrag) sowie einem einzigen Tarif (de facto Flat Tax) bei hohen und höchsten Einkommen verurteilen wir seit Jahren. Im vorliegenden Vernehmlassungsvorschlag würden gleich wie bei der Vernehmlassungsvariante Flate Rate Tax die allerhöchsten Einkommen und Vermögen weiterhin weltweit die tiefsten Steuern zahlen. Die SP Kanton Schwyz fordert die Anpassung der Tarifkurve. Zum Ersten soll die Steuereintrittsschwelle wie in der Initiative der SP Schwyz „JA zu einer gerechten Steuerentlastung“ gefordert, angehoben werden. Zum Zweiten soll die privilegierte Dividendenbesteuerung wie in der Initiative der SP Schwyz „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung„ auf mindestens 60% oder auf die Bundessteuer angehoben werden. Weiter müssen die tiefen Einkommen – wie von der Regierung seit Jahren versprochen – endlich entlastet werden.
Die SP Kanton Schwyz fordert einen stärkeren innerkantonalen Ausgleich zwischen ärmeren und reicheren Bezirken und Gemeinden. Dieser Ausgleich soll primär durch den innerkantonalen Finanzausgleich geschaffen werden. Wir begrüssen den Vorschlag zur Beteiligung der Bezirken und der Gemeinden an den NFA-Zahlungen. Allerdings sollen nur die Gemeinden mit überdurchschnittlicher Ressourcenstärke beteiligt werden. Die Aufteilung zwischen dem Kanton, den Bezirken und den Gemeinden sollte ihrem durchschnittlichen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen aller drei Ebenen entsprechen.
Die SP Kanton Schwyz befürwortet ein progressives Steuersystem, fordert aber die Erhöhung der Steuereintrittsschwelle, die Erhöhung der privilegierten Dividendenbesteuerung sowie die Entlastung von tiefen und mittleren Einkommen. Die SP Kanton Schwyz befürwortet die NFA-Beteiligung, fordert aber eine verursachergerechte Beteiligung und eine Aufteilung zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden entsprechend ihrem Anteil an den gesamten Steuereinnahmen.
SP Kanton Schwyz