Der Aufgaben- und Finanzplan 2018-21 weist im Jahr 2019 erstmals wieder einen leichten Ertragsüberschuss aus. Diese „schwarze“ Null musste sich der Mittelstand mit zwei schmerz-haften generellen Steuererhöhungen erkaufen.

„Mit diesem Voranschlag führt die Regierung ihre einseitige Finanzpolitik auf Kosten des Mittelstandes weiter“, so fasst Fraktionschef Paul Furrer (Schwyz) die Kritik der SP zusammen. Mit einem Steuerfuss bei Unternehmen von 170 % einer Einheit zahlt Schwyz mehr in den nationalen Finanzausgleich als diese Firmen Steuern zahlen. Das nennt man landläufig auch „Quersubventionierung“. In diesem Falle zahlen tiefe und mittlere Einkommen Steuern für Firmen mit Millionengewinnen. Logisch, dass diese Politik Unternehmen und Personen anzieht, die Steuern optimieren wollen. Zu welchem Preis für die Schwyzer Durchschnittsbevölkerung? Staatswirtschaftskommissions-Mitglied Leo Camenzind dazu: „Unter dem Strich zahlt der Mittelstand drauf.“ Die Aussage wird von der Studie der Credit Suisse zum frei verfügbaren Einkommen im Kanton Schwyz bestätigt, hohe Fixkosten kompensieren allfällige Steuervorteile. Denn auch mit dem neuen Finanzplan liegt die Pro-Kopf Unterstützung auf Kantons-Vergleichs-Minimum. Die Abbau-Massnahmen gehen mit der Reduktion von Prämienverbilligungen an die Krankenversicherung weiter. Die wirtschaftlich Schwächsten trifft es am härtesten.

Mit einem fairen Steuersystem könnten die Steuern gesenkt werden.

Einziges Ziel ist die Steuerattraktivität für eine kleine Gruppe mit hohem und höchsten Einkommen und Vermögen. „Der Fall ist glasklar, unser Steuersystem ist in Schieflage und muss dringendst saniert werden“, kommentiert Finanzexpertin Prisca Bünter. Mit aktuellem Steuerfuss von 170 % für natürliche Personen bezahlen der Mittelstand und die tiefen Einkommen eindeutig zu viel Steuern. Trotzdem kann der Steuerfuss nicht gesenkt werden, solange die Steuerkurve nur für hohe und höchste Einkommen und Vermögen optimiert wird

Unsinnige Finanz-Zwangsinstrumente gehören abgeschafft

Eine pointierte Meinung hat die SP zur Abschaffung des § 7 im Finanzhaushaltsgesetz und des § 73 in der Geschäftsordnung des Kantonsrats. Patrick Schnellmann dazu: „Beides sind unnötige und unsinnige Instrumente, denn sie fördern die sachliche und fachliche Beratung standespolitischer Geschäfte kein bisschen. Prüfstein ist immer das Wohl unseres Standes Schwyz. Und über dieses Wohl soll und kann kein Zwangskonstrukt gestellt werden.

Die SP-Fraktion wird trotz allem den Aufgaben- und Finanzplan 2018-21 annehmen. Denn nur etwas ist noch schlechter als dieser Finanzplan, wenn der Kanton Schwyz kein Finanzplan hätte.

Ja zum Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Schwyz

Die SP-Fraktion stimmt dem Leistungsauftrag und dem Globalkredit der pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) 2018–2019 zu. Die Entwicklung der Studierendenzahlen ermöglicht die Rekrutierung der notwendigen Lehrpersonen für den Kindergarten und die Primarstufe.  Die weiteren Bestandteile des Grundauftrages werden intensiv genutzt und ermöglichen eine fundierte Ausbildung der Lehrpersonen. So werden in der Forschung wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen und Entwicklungsarbeiten geleistet, die hohe Relevanz für Schule und Lehrpersonenbildung haben. Die SP merkt kritisch an, dass im Leistungsauftrag die Zielvorgabe für Drittmittel in diesem Bereich erhöht wird, obwohl der Regierungsrat selbst meint, dass die Drittmitteleingänge gerade auch im Bereich Weiterbildung und Dienstleistungen sehr abhängig von Grossaufträgen sind und zurückhaltend budgetiert werden sollten. Positiv ist zu vermerken, dass aufgrund der Gesamtstategie des Hochschulrates der PHSZ verschiedene Entwicklungsfelder identifiziert und mit Massnahmen und Indikatoren der Zielerreichung konkretisiert werden.

SP-Fraktion

08. Dez 2017